Rahmenvereinbarung Haftpflicht
Einleitende Hinweise für Vermittler
Haftung
Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle, also kundenspezifische, Analyse und Bewertung des Risikos nicht. Eine Haftung für den Inhalt, die Vollständigkeit oder auch die Wirkung der nachfolgenden Risikoanalyse wird nicht übernommen.
Handhabung
Falls Sie das Formular im Kundenverkehr verwenden möchten, empfehlen wir Ihnen, das Logo des Arbeitskreises in der Kopfzeile gegen Ihr eigenes Logo oder Ihren Namen auszutauschen. Die Fußzeile können Sie ebenfalls gern löschen. Technischer Hinweis: Änderungen in der Kopf- bzw. Fußzeile nehmen Sie vor, indem Sie dort vorab mit der Maus doppelt klicken.
Abfrage Kundenbasisdaten
Dieser spezifische Risikoanalysebogen setzt voraus, dass die Kundenbasisdaten (siehe separaten Fragebogen) erhoben worden sind. Die dort gewonnenen Informationen werden hier im Risikoanalysebogen nichtnochmals abgefragt. Die alleinige Verwendung dieses Risikoanalysebogens kann daher zu einer unvollständigen Risikoanalyse führen.
Unterschriften
Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen.
Mindeststandards
Bitte beachten Sie, dass Mindeststandards beim Deckungsumfang als gegeben vorausgesetzt sind, die daher in der Regel nicht mehr erfragt werden müssen. Die Sublimits/Entschädigungsgrenzen sind ein Vorschlag des Arbeitskreises und können im Individualfall nicht ausreichend sein. Außerdem: Sofern ein von Ihnen angebotenes Versicherungsprodukt diesen unterstellten Deckungsumfang unterschreitet, müssen Sie dies gesondert berücksichtigen.Generelle Selbstbeteiligungen/Mindestschadenhöhen sind zum Zwecke einer Prämienreduzierung zulässig. Besondere Selbstbeteiligungen, Sublimits und Mindestschadenhöhen sind im Bereich der Mindestandards, soweit nicht vom Arbeitskreis vorgegeben, nicht zulässig. Prozentuale Selbstbeteiligungen sind nur mit einer Maximierung zulässig.
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Privathaftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen und Klauseln für die Privathaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“, die AHB/BBR 2008 und jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, BBR, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
- Versicherungssumme für Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden (gemäß Muster BBR) bis mindestens 300.000 €.
- Sofern über den Vertrag Kinder mitversichert sind: Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes sind versichert.
- Falls Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen sind, sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert.
- Vorsorgeversicherung von mindestens 3 Mio.€ für Personen- und Sachschäden und mindestens 50.000€ für Vermögensschäden.
- Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000€ versichert. Ausschlüsse nicht schlechter als BBR 2007.
- Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung sind bis mindestens 50.000€ versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2007).
- Das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50l/KG ist mitversichert, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 l/kg nicht übersteigt (Formulierung gemäß Muster BBR 2007).
- (Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000€ Bausumme sind versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2007).
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Tierhalterhaftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine HaftpflichtVersicherungsbedingungen“ (AHB 2008).Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
- Welpen bzw. Fohlen sind im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mit einerVersicherungssumme von mindestens 3 Mio.€ für Personen-und Sachschäden und 50.000€ für Vermögensschäden mitversichert
- Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000€ versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als Muster-BBR (PHV) 2007).
- Einschluss von Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden bei Hunden bis mindestens 300.000€.
- Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Deckung mindestens ein Jahr. Bei gleichzeitig bestehender PHV entsprechend der dortigen Dauer.
- Fremdreiter sind nicht namentlich zu benennen (Ausnahme: Reitbeteiligung).
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB 2008) und die „ZB Gewässerschaden privat Anlagenrisiko“ (Stand 2005 in der Fassung von 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer,dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen für die Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen PunktRegelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB 2008) und die „BB AHB Haus- und Grundbesitzer“ (Stand 2005 in der Fassung von 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
- Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000€ versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als Muster-BBR (PHV) 2007).
- (Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000€ Bausumme sind versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Haus-und Bauherrenhaftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
- Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000€ versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als Muster-BBR (PHV) 2007).
Der Arbeitskreis wurde von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BMVF (ehemals ivm und VVV), BVK, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG, und dem, Verband der Fairsicherungsmakler gegründet. Unterstützt wird der Arbeitskreis von diversen Versicherungsunternehmen (siehe www.vermittlerprotokoll.de).
Risikoanalyse private Haftpflichtrisiken, Stand 17.02.2010
Einleitende Hinweise für Vermittler
Haftung
Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle, also kundenspezifische, Analyse und Bewertung des Risikos nicht. Eine Haftung für den Inhalt, die Vollständigkeit oder auch die Wirkung der nachfolgenden Risikoanalyse wird nicht übernommen.
Handhabung
Falls Sie das Formular im Kundenverkehr verwenden möchten, empfehlen wir Ihnen, das Logo des Arbeitskreises in der Kopfzeile gegen Ihr eigenes Logo oder Ihren Namen auszutauschen. Die Fußzeile können Sie ebenfalls gern löschen. Technischer Hinweis: Änderungen in der Kopf- bzw. Fußzeile nehmen Sie vor, indem Sie dort vorab mit der Maus doppelt klicken.
Abfrage Kundenbasisdaten
Dieser spezifische Risikoanalysebogen setzt voraus, dass die Kundenbasisdaten (siehe separaten Fragebogen) erhoben worden sind. Die dort gewonnenen Informationen werden hier im Risikoanalysebogen nichtnochmals abgefragt. Die alleinige Verwendung dieses Risikoanalysebogens kann daher zu einer unvollständigen Risikoanalyse führen.
Unterschriften
Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen.
Mindeststandards
Bitte beachten Sie, dass Mindeststandards beim Deckungsumfang als gegeben vorausgesetzt sind, die daher in der Regel nicht mehr erfragt werden müssen. Die Sublimits/Entschädigungsgrenzen sind ein Vorschlag des Arbeitskreises und können im Individualfall nicht ausreichend sein. Außerdem: Sofern ein von Ihnen angebotenes Versicherungsprodukt diesen unterstellten Deckungsumfang unterschreitet, müssen Sie dies gesondert berücksichtigen.Generelle Selbstbeteiligungen/Mindestschadenhöhen sind zum Zwecke einer Prämienreduzierung zulässig. Besondere Selbstbeteiligungen, Sublimits und Mindestschadenhöhen sind im Bereich der Mindestandards, soweit nicht vom Arbeitskreis vorgegeben, nicht zulässig. Prozentuale Selbstbeteiligungen sind nur mit einer Maximierung zulässig.
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Privathaftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen und Klauseln für die Privathaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“, die AHB/BBR 2008 und jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, BBR, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
- Versicherungssumme für Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden (gemäß Muster BBR) bis mindestens 300.000 €.
- Sofern über den Vertrag Kinder mitversichert sind: Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes sind versichert.
- Falls Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen sind, sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert.
- Vorsorgeversicherung von mindestens 3 Mio.€ für Personen- und Sachschäden und mindestens 50.000€ für Vermögensschäden.
- Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000€ versichert. Ausschlüsse nicht schlechter als BBR 2007.
- Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung sind bis mindestens 50.000€ versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2007).
- Das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50l/KG ist mitversichert, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 l/kg nicht übersteigt (Formulierung gemäß Muster BBR 2007).
- (Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000€ Bausumme sind versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2007).
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Tierhalterhaftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine HaftpflichtVersicherungsbedingungen“ (AHB 2008).Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
- Welpen bzw. Fohlen sind im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mit einerVersicherungssumme von mindestens 3 Mio.€ für Personen-und Sachschäden und 50.000€ für Vermögensschäden mitversichert
- Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000€ versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als Muster-BBR (PHV) 2007).
- Einschluss von Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden bei Hunden bis mindestens 300.000€.
- Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Deckung mindestens ein Jahr. Bei gleichzeitig bestehender PHV entsprechend der dortigen Dauer.
- Fremdreiter sind nicht namentlich zu benennen (Ausnahme: Reitbeteiligung).
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB 2008) und die „ZB Gewässerschaden privat Anlagenrisiko“ (Stand 2005 in der Fassung von 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer,dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen für die Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen PunktRegelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB 2008) und die „BB AHB Haus- und Grundbesitzer“ (Stand 2005 in der Fassung von 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
- Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000€ versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als Muster-BBR (PHV) 2007).
- (Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000€ Bausumme sind versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Haus-und Bauherrenhaftpflichtversicherung:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
- Mindestversicherungssumme 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
- Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000€ versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als Muster-BBR (PHV) 2007).
Der Arbeitskreis wurde von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BMVF (ehemals ivm und VVV), BVK, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG, und dem, Verband der Fairsicherungsmakler gegründet. Unterstützt wird der Arbeitskreis von diversen Versicherungsunternehmen (siehe www.vermittlerprotokoll.de).
Risikoanalyse private Haftpflichtrisiken, Stand 17.02.2010